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Wissenswertes
Hier finden Sie einige Begriffserklärungen
und unsere
Antworten auf sogenannte FAQ's (Frequently Asked Questions -
Häufig gestellte Fragen).
Was ist eine Sehschädigung,
Sehbehinderung und Blindheit ?
Welche Hinweise auf Sehprobleme gibt
es?
Wie können Sie uns erreichen?
Was ist
eine Sehschädigung, Sehbehinderung und Blindheit ?
- Der
Oberbegriff „Sehschädigung“ umfasst
sowohl die Sehbehinderung als auch die Blindheit. Sehbehindert im
sozialrechtlichen Sinne sind Kinder und Jugendliche, wenn sie trotz
Brille bzw. Kontaktlinsen auf dem besseren Auge nur 1/3 oder weniger
Sehschärfe (0,3 – 0,02) erreichen. Das bedeutet, was
ein gut sehendes Kind in drei Metern Entfernung sieht, kann ein
sehbehindertes Kind in einem Meter Entfernung erkennen. Neben der
Sehschärfe können weitere Einschränkungen,
wie z. B. Gesichtsfeldausfälle, Störung der
Beweglichkeit der Augen, Lichtsinn- und Farbsinnstörungen zu
einer Sehbehinderung führen. Einfluss auf die Sehleistung
haben zusätzliche Faktoren wie Helligkeit, Farbgebung der
Augen, Kontrast, Tageszeit und gesundheitlicher Allgemeinzustand des
Menschen.
- Bei einer Sehschärfe von 0,02 und weniger
wird im
sozialrechtlichen Sinne von Blindheit gesprochen.
Welche
Hinweise auf Sehprobleme gibt es?
- ußerungen
der Kinder über Sehbeschwerden
in Bezug auf ein verschwommenes und unscharfes Sehen, Schrift bzw.
Bilder nicht richtig benennen oder in der Ferne etwas nicht erkennen zu
können.
- Besonderheiten des Sehverhaltens können
sein: “Mit
der Nase lesen“, schiefe Kopfhaltung beim Sehen, Gebrauch nur
eines Auges, Blinzeln, Augenkneifen, häufiges Augenreiben,
Vorbeisehen an einem fixierten Objekt, keinen Blickkontakt aufnehmen
bzw. halten zu können und Kopfschmerzen oder schnelle
Ermüdung.
- Weitere Auffälligkeiten wie Augenzittern,
erhöhte
Blendempfindlichkeit, Lichtscheu, erhöhter Lichtbedarf,
Nachtblindheit oder Augentrübungen; ebenso
Verhaltensauffälligkeiten wie Anstoßen, Stolpern,
Danebengreifen, Fehltritte beim Treppensteigen usw. können
Hinweise auf Sehprobleme darstellen.
Wie
können Sie uns erreichen?
Verein zur Förderung
sehgeschädigter Kinder und
Jugendlicher in Schleswig-Holstein e.V.
Lutherstraße 14
24837 Schleswig
Tel.: 04621 – 8075
Fax: 04621 – 807405
E-Mail: SfS-Schleswig@t-online.de
Bürozeiten: Mo - Do 7:30 – 16:00 Uhr
Fr 7:30 – 13:00 Uhr
1. Vorsitzende
Karin Friese-Harenberg
Karkenn 15
24363 Holtsee
Tel.: 04357 – 787
Fax: 04357 - 996652
E-Mail: Friese-Harenberg@t-online.de
Spendenkonto:
Förde Sparkasse (BLZ 210 501 70)
Kto.-Nr. 90 005 398
Verein zur Förderung sehgeschädigter Kinder und
Jugendlicher in Schleswig-Holstein e.V.
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