Verein zur Förderung sehgeschädigter
Kinder und Jugendlicher
in Schleswig-Holstein e.V.







Wissenswertes


Hier finden Sie einige Begriffserklärungen und unsere Antworten auf sogenannte FAQ's (Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen).

Was ist eine Sehschädigung, Sehbehinderung und Blindheit ?

Welche Hinweise auf Sehprobleme gibt es?

Wie können Sie uns erreichen?



Was ist eine Sehschädigung, Sehbehinderung und Blindheit ?

  • Der Oberbegriff „Sehschädigung“ umfasst sowohl die Sehbehinderung als auch die Blindheit. Sehbehindert im sozialrechtlichen Sinne sind Kinder und Jugendliche, wenn sie trotz Brille bzw. Kontaktlinsen auf dem besseren Auge nur 1/3 oder weniger Sehschärfe (0,3 – 0,02) erreichen. Das bedeutet, was ein gut sehendes Kind in drei Metern Entfernung sieht, kann ein sehbehindertes Kind in einem Meter Entfernung erkennen. Neben der Sehschärfe können weitere Einschränkungen, wie z. B. Gesichtsfeldausfälle, Störung der Beweglichkeit der Augen, Lichtsinn- und Farbsinnstörungen zu einer Sehbehinderung führen. Einfluss auf die Sehleistung haben zusätzliche Faktoren wie Helligkeit, Farbgebung der Augen, Kontrast, Tageszeit und gesundheitlicher Allgemeinzustand des Menschen.
  • Bei einer Sehschärfe von 0,02 und weniger wird im sozialrechtlichen Sinne von Blindheit gesprochen.

Welche Hinweise auf Sehprobleme gibt es?

  • ußerungen der Kinder über Sehbeschwerden in Bezug auf ein verschwommenes und unscharfes Sehen, Schrift bzw. Bilder nicht richtig benennen oder in der Ferne etwas nicht erkennen zu können.
  • Besonderheiten des Sehverhaltens können sein: “Mit der Nase lesen“, schiefe Kopfhaltung beim Sehen, Gebrauch nur eines Auges, Blinzeln, Augenkneifen, häufiges Augenreiben, Vorbeisehen an einem fixierten Objekt, keinen Blickkontakt aufnehmen bzw. halten zu können und Kopfschmerzen oder schnelle Ermüdung.
  • Weitere Auffälligkeiten wie Augenzittern, erhöhte Blendempfindlichkeit, Lichtscheu, erhöhter Lichtbedarf, Nachtblindheit oder Augentrübungen; ebenso Verhaltensauffälligkeiten wie Anstoßen, Stolpern, Danebengreifen, Fehltritte beim Treppensteigen usw. können Hinweise auf Sehprobleme darstellen.

Wie können Sie uns erreichen?

Verein zur Förderung sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher in Schleswig-Holstein e.V.
Lutherstraße 14
24837 Schleswig

Tel.: 04621 – 8075
Fax: 04621 – 807405

E-Mail: SfS-Schleswig@t-online.de

Bürozeiten: Mo - Do 7:30 – 16:00 Uhr
Fr 7:30 – 13:00 Uhr



1. Vorsitzende

Karin Friese-Harenberg
Karkenn 15
24363 Holtsee
Tel.: 04357 – 787
Fax: 04357 - 996652
E-Mail: Friese-Harenberg@t-online.de


Spendenkonto:

Förde Sparkasse (BLZ 210 501 70)
Kto.-Nr. 90 005 398

Verein zur Förderung sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher in Schleswig-Holstein e.V.