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Hier
finden Sie einige Begriffserklärungen und unsere Antworten auf sogenannte FAQ's
(Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen).
Was
ist eine Sehschädigung, Sehbehinderung und Blindheit ? Welche
Hinweise auf Sehprobleme gibt es? Wie
können Sie uns erreichen? Was
ist eine Sehschädigung, Sehbehinderung und Blindheit ?
·
Der Oberbegriff „Sehschädigung“ umfasst sowohl die
Sehbehinderung als auch die Blindheit. Sehbehindert im sozialrechtlichen Sinne
sind Kinder und Jugendliche, wenn sie trotz Brille bzw. Kontaktlinsen auf dem
besseren Auge nur 1/3 oder weniger Sehschärfe (0,3 – 0,02) erreichen. Das
bedeutet, was ein gut sehendes Kind in drei Metern Entfernung sieht, kann ein
sehbehindertes Kind in einem Meter Entfernung erkennen. Neben der Sehschärfe können
weitere Einschränkungen, wie z. B. Gesichtsfeldausfälle, Störung der
Beweglichkeit der Augen, Lichtsinn- und Farbsinnstörungen zu einer
Sehbehinderung führen. Einfluss auf die Sehleistung haben zusätzliche Faktoren
wie Helligkeit, Farbgebung der Augen, Kontrast, Tageszeit und gesundheitlicher
Allgemeinzustand des Menschen. ·
Bei einer Sehschärfe von 0,02 und weniger wird im
sozialrechtlichen Sinne von Blindheit gesprochen. Welche
Hinweise auf Sehprobleme gibt es?
·
Äußerungen der Kinder über Sehbeschwerden in Bezug auf ein
verschwommenes und unscharfes Sehen, Schrift bzw. Bilder nicht richtig benennen
oder in der Ferne etwas nicht erkennen zu können. ·
Besonderheiten des Sehverhaltens können sein: “Mit der Nase
lesen“, schiefe Kopfhaltung beim Sehen, Gebrauch nur eines Auges, Blinzeln,
Augenkneifen, häufiges Augenreiben, Vorbeisehen an einem fixierten Objekt,
keinen Blickkontakt aufnehmen bzw. halten zu können und Kopfschmerzen oder
schnelle Ermüdung. ·
Weitere Auffälligkeiten wie Augenzittern, erhöhte
Blendempfindlichkeit, Lichtscheu, erhöhter Lichtbedarf, Nachtblindheit oder
Augentrübungen; ebenso Verhaltensauffälligkeiten wie Anstoßen, Stolpern,
Danebengreifen, Fehltritte beim Treppensteigen usw. können Hinweise auf
Sehprobleme darstellen. Wie
können Sie uns erreichen?
Verein
zur Förderung sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher Tel.:
04621 – 8075 E-Mail:
SfS-Schleswig@t-online.de Bürozeiten:
Mo - Do 7:30 – 16:00 Uhr 1.
Vorsitzende Karin
Friese-Harenberg Spendenkonto: Verein
zur Förderung sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher in
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